Die Jagd
Die Jagd,
[
1409-1410] plur. die -en, von dem
Zeitworte jagen. 1. Die Handlung des Jagens oder Verfolgens; ohne Plural, außer
zuweilen von mehrern Handlungen dieser Art. 1) In der weitesten Bedeutung, wo
es außer dem zusammen gesetzten Nachjagd nur noch in der R. A. üblich ist, Jagd
auf etwas machen, es verfolgen. Im Niederdeutschen sagt man dieses von allen
Arten des Verfolgens. Jagd auf Diebe, auf Räuber machen. Der Hund macht Jagd
auf den Hasen. Im Hochdeutschen ist es von einem Schiffe am üblichsten, wenn
dasselbe oder dessen Befehlshaber ein anderes Schiff verfolget. Der Kaper
machte Jagd auf das Schiff. Franz. donner la chasse. Figürlich, besonders im
Niedersächsischen, Lärmen, Zank, Streit. Was habt ihr da für eine Jagd? Das war
eine Jagd! Und nach einer noch weitern Figur, auch lärmende, schwärmende
Personen; ein Heer. Da kommt die ganze Jagd her. Eine Jagd Kinder haben, eine
Menge. 2) In engerer Bedeutung, das Verfolgen und Tödten wilder Thiere,
besonders so fern solches vermittelst der Hunde geschiehet. (a) Eigentlich. Auf
die Jagd gehen, reiten, fahren. Auf der Jagd seyn. Von der Jagd kommen. Eine
Jagd halten, besser, anstellen. Von der Jagd leben. Sich mit der Jagd
belustigen. Die Bärenjagd, Hasenjagd, Wolfsjagd u. s. f. Die Parforce-Jagd, wo
ein Thier zu Tode gehetzet wird; schon im Theuerdanke das Fortz-Gejeyd. Die
Jäger gebrauchen statt dieses Wortes auch häufig den Infinitiv des Zeitwortes
jagen. Ein Jagen anstellen. (b) Figürlich. (aa) Die Kunst, wilde Thiere
regelmäßig zu verfolgen und zu tödten; die Jagdkunst, und noch häufiger die
Jägerey. Sich auf die Jagd legen, sich der Jagd widmen. Die Jagd verstehen.
(bb) Das Recht, wilde Thiere in einem gewissen Bezirke u verfolgen und zu
tödten; die Jagdgerechtigkeit, das Jagdrecht, der Wildbann. Die Jagd haben,
besitzen. Jemanden mit der Jagd belehnen. Die Jagd verpachten, verkaufen,
verschenken. Die hohe Jagd, das Recht Hirsche, Auerhähne u. s. f. zu jagen. Die
Mitteljagd, das Recht auf Rehe und wilde Schweine zu jagen, welche in andern
Gegenden mit zur hohen Jagd gerechnet werden. Die niedere Jagd, wozu alles
übrige Wildbret gehöret. In engerer Bedeutung ist unter dem Worte Jagd, wenn es
in Lehenbriefen ohne allen Beysatz stehet, die niedere Jagd zu verstehen. 2.
Was gejaget wird; gleichfalls ohne Plural. In dieser Bedeutung pflegen nur die
Jäger das Wildbret mit dem Worte Jagd collective zu belegen. Was hat es, oder
was gibt es für Jagd auf diesem Revier? Antw. hohe Jagd, niedere Jagd,
Feldjagd, Wasserjagd. 3. Wo gejaget wird, der Jagdbezirk; gleichfalls am
häufigsten bey den Jägern. Die Jagden verpachten. 4. Eine Art schneller
Schiffe,
S. Jacht. Anm. Im Oberdeutschen das Jaid, das Gejaid,
das Gejaider, bey dem Opitz das Gejägt, im Nieders. Dän. und Schwed. Jagt. Die
Hochdeutschen sprechen das a in diesem Worte gedehnt, die Niederdeutschen aber
geschärft, daher die folgenden weichen Consonanten auch bey ihnen in die
ähnlichen härtern übergehen, Jacht; und zwar nach derselben Analogie, nach
welcher aus schlagen, Schlacht, aus tragen, Tracht, aus mögen, Macht u. s. f.
werden. An den Höfen hat man eine Menge Personen und Sachen, welche sich auf
die Jagd beziehen, und hier nicht angeführet werden dürfen, weil sie sich von
selbst verstehen. [
1411-1412]