Jammern
Jammern,
[
1423-1424] verb. reg. neutr. welches das
Hülfswort haben erfordert. 1) Die Empfindung des höchsten Grades der Schmerzen,
des Elendes durch laute Klagen an den Tag legen. Winseln und jammern. Bald hör'
ich lautes Händeringen und ein jammerndes Gewimmer.
Jammernd irr' ich an der Silberquelle, Wiel.
2) Zum höchsten Grade des Mitleides bewegen, mit der ersten
Endung der Sache, und der vierten der Person. Du jammerst mich. Sein Unglück
hat mich sehr gejammert. Besonders unpersönlich mit der vierten Endung der
Person. Es jammert mich, daß er so elend umgekommen ist. Mich jammert herzlich,
daß mein Volk so verderbe ist, Jer. 8, 21. Ingleichen mit der zweyten Endung.
Meine Seele jammerte der Armen, Hiob. 30, 25. Ihn jammerte des Volks, Matth. 9,
36. Dich jammert des Kürbis - und mich sollte nicht jammern Ninive solcher
großen Stadt, Ion. 4, 10, 11. Wo es im ersten Falle für dauern stehet, in
welcher Bedeutung es im gemeinen Leben auch häufig gebraucht wird. Es jammert
mich, daß ich es wegwerfen muß. Anm. Bey dem Notker iameron, im Angels.
geomrian. Daß das j nicht wesentlich zum Stamme gehöre, erhellet aus dem
ameron, jammern, bey dem Notker, und dem Isländ. ymra. Es ist, so wie wimmern
und das Latein. gemere, ohne Zweifel eine Nachahmung des durch Seufzen und
Wehklagen hervor gebrachten Lautes.