Jährig
Jährig,
[
1421-1422] adj. et adv. 1) Ein Jahr alt,
Ein Jahr an Dauer habend. Ein jähriges Kind. Ein jähriges Kalb, ein jähriges
Lamm, (
S. Jährling) Jährige Zinsen, welche ein Jahr gestanden
haben, von einem Jahre her abgetragen werden. So auch in den Zusammensetzungen
einjährig, zweyjährig, hundertjährig u. s. f. minderjährig, volljährig,
großjährig, vierteljährig, halbjährig u. s. f. 29 Es ist nun jährig, daß er
gestorben ist, es ist nun ein Jahr her. Es wird bald jährig werden. 3) In
vorjährig und dießjährig bedeutet es, was im vorigen, in diesem Jahre ist oder
geschehen ist. In engerer Bedeutung ist jährig in Franken so viel als ferdig,
d. i. vorjährig. 4) Was ein Jahr währet, oder auf ein Jahr gilt; doch nur in
einigen Zusammensetzungen. Ein hundertjähriger Kalender. Ein dreyjähriger
Waffenstillstand, besser, auf drey Jahre. 5) Was alle Jahre Ein Mahl kommt oder
geschiehet; auch nur in einigen Zusammensetzungen, indem im einfachen dafür
jährlich üblich ist. Ein hundertjähriges Fest.