Das Hülfsgeld
Das Hülfsgeld,
[
1313-1314] des -es, plur. doch nur von
mehrern Summen, die -er. 1) Diejenige Gebühr, welche der Schuldner für die
gerichtliche Hülfe dem Richter entrichten muß; die Executions-Gebühren. 2) Im
Plural, Gelder, welche man jemanden zur Erreichung einer Absicht darreichet. So
werden Gelder, welche Unterthanen ihrem Landesherren zu gewissen Bedürfnissen
bewilligen, zuweilen Hülfsgelder, und mit einem Französischen Ausdrucke
Subsidien genannt; die Hülfssteuer. Noch häufiger sind es Geldsummen, welche
ein Staat seinen Bundesverwandten zur Führung eines Krieges, oder zur
Unterhaltung einer gewissen Anzahl Truppen bewilliget und auszahlet; Subsidien.