Die Hülfe
Die Hülfe,
[
1311-1312] plur. die -n, von dem
Zeitworte helfen. 1. Die Handlung, da eine Person oder Sache hilft, in allen
Bedeutungen des Zeitwortes; am häufigsten ohne Plural. 1) Die Handlung, da eine
Person oder Sache den Zustand eines andern vollkommener macht; ohne Plural. (a)
Die Herstellung der Gesundheit. Bey einem Arzte Hülfe suchen. Die Arzeney hat
mir die beste Hülfe gethan. (b) Die Befreyung von einer Verlegenheit, von einer
Noth, von einer Gefahr. Keine Hülfe noch Rath mehr wissen. Jemanden Hülfe
leisten, ihm zu Hülfe kommen. Um Hülfe bitten, um Hülfe rufen, schreyen. Bey
jemanden Hülfe suchen. Auf Hülfe hoffen. Jemanden Hülfe widerfahren, angedeihen
lassen. In der weitesten Bedeutung der Beförderung der Wohlfahrt, ohne
Rücksicht auf die vorher gegangene Gefahr scheinet es eben nicht üblich zu
seyn. 1) Der Zustand, da man seine Kräfte mit den Kräften eines andern zur
Erreichung eines Endzweckes vereiniget, der Beystand, welchen man einem andern
in Erreichung einer Absicht leistet. (a) Überhaupt und ohne Plural. Einem
Gefallenen seine Hülfe versagen. Einem Arbeiter Hülfe leisten. Jemanden zu
Hülfe kommen. Mit Gottes Hülfe. Um Hülfe rufen. Die Obrigkeit um Hülfe anrufen.
Jemanden Truppen zu Hülfe schicken. Ich brauche bey dieser Arbeit keine Hülfe.
Er thats mit Hülfe seines Dieners. Ingleichen figürlich. Mit Hülfe der Nacht
entkommen. Eines Gedächtnisse zu Hülfe kommen. (b) Besonders, in einigen
einzelnen Fällen. a) In der Reitkunst gibt man einem Pferde die Hülfe, wenn man
dasselbe durch einen gelinden Schlag mit dem Schenkel oder mit der Ruthe, oder
durch ein Zeichen mit dem Zügel, den Spornen u. s. f. an seine Pflicht
erinnert; wo man auch den Plural braucht. Auf ähnliche Art thun die Jäger dem
Leithunde die Hülfe. b) In den Rechten ist die Hülfe diejenige gerichtliche
Handlung, wodurch der Überwiesene gezwungen wird, dem Urtheile Folge zu
leisten; die Hülfsvollstreckung, der Hülfszwang, mit einem Lat. Kunstworte die
Execution. Jemanden die Hülfe thun, ihn exequiren, die Execution in
bürgerlichen Sachen an ihm vollziehen. Die Hülfe ergehen lassen, die Execution.
Jemanden in die Hülfe verurtheilen. Die Hülfe erkennen, durch ein gerichtliches
Urtheil beschließen und verordnen. Schon bey dem Winsbeck in dieser Bedeutung
Helfe. 2. Eine helfende Person oder Sache; doch nur in einigen Fällen, wo es
auch den Plural verträgt. Jemanden Hülfe schicken, Personen, welche ihm helfen.
Die Geldhülfe, Geld, welches man jemanden gibt, sich damit zu helfen. In der
Bedeutung einer helfenden Person, war ehedem auch das männliche der Hülfe, und
das weibliche die Hülfinn üblich, wofür man jetzt Gehülfe und Gehülfinn sagt.
Das Nieders. Hulpe hat diese Bedeutung noch. Anm. Bey den ältern Franken
Chilpe, bey dem Kero, der es auch für Trost gebraucht, Helfa und Helfu, bey dem
Ottfried Helpha, bey dem Notker Helfa, im Nieders. Hülpe, im Angels. und Engl.
Help, im Dän. Hiälp. In den Zusammensetzungen mit Hauptwörtern nimmt es am Ende
gemeiniglich ein s an, Hülfsgelder, Hülfsmittel, Hülfstruppen, ob es gleich
auch Schriftsteller gibt, welche lieber Hülfgelder u. s. f. schreiben und
sprechen. [
1311-1312]