Der Hüfener
Der Hüfener,
[
1303-1304] zusammen gezogen Hüfner, des
-s, plur. ut nom. sing. Fämin. die Hüfnerinn, in verschiedenen Gegenden Ober-
und Niederdeutschlandes, ein Bauer, welcher eine Hufe Ackers oder ein Hufenguth
besitzet, da es denn in Obersachsen so wohl Vollhüfner oder Ganzhüfener gibt,
welche eine ganze, als Halbhüfener, welche eine halbe Hufe besitzen. In engerer
Bedeutung führen nur die Ganz- oder Vollhüfner den Nahmen der Hüfener. An
einigen Orten, besonders Niedersachsens, werden die Hüfener auch Höfener,
Hofsleute, Hobsleute genannt, so fern zu einem vollständigen Hofe eine Hufe
Acker gehöret; da sie denn auch Besitzer des Dinghofes sind, welcher unter dem
Vorsitze des Hochhüfeners, d. i. des Lehenpropsten, gehalten wird. Im Nieders.
ist Hovener zwar auch im Hochdeutschen Verstande ein Hüfener; allein um Bremen
bedeutet es auch den Besitzer eines kleinen dienstpflichtigen Hofes, einen
kleinen Meier, welcher zu einem größern Meierhofe gehöret; wo es aber zunächst
von Hof abzustammen, und einen Hofhörigen zu bezeichnen scheinet. (
S. auch Höfener,) Im mittlern Lateine werden die Hüfener
Hobarii, Hubarii, Hombarii u. s. f. genannt. Übrigens wird dieses Wort im
gemeinen Leben gemeiniglich Hübner gesprochen und von vielen auch geschrieben.