Hörnen
Hörnen,
[
1289-1290] verb. reg. act. 1) * Mit den
Hörnern stoßen; nur in gemeinen Leben Oberdeutschlandes. Die Böcke hörnen wider
einander. 2) Mit Hörnern versehen, wo aber nur das Mittelwort gehörnt üblich
ist. Der gehörnte Mond. Gehörnte Thiere. Ein gehörnter Schluß, in der Logik,
wenn die Folge in einem hypotetischen Satze disjunctiv ist, und von der
Verneinung aller Glieder auf die Verneinung des Vordersatzes geschlossen wird;
Dilemma.