Holzen
Holzen,
[
1269-1270] verb. reg. welches in
doppelter Gestalt vorkommt. 1. Als ein Neutrum, mit dem Hülfsworte haben. 1)
Auf einen Baum klettern, wo es nur bey den Jägern von einem Fuchse üblich ist;
wenn er in der größten Verlegenheit seine Zuflucht auf einem Baume suchet,
welches auch Bäumen genannt wird. Auch der Marder und das Eichhorn holzen, wenn
sie von einem Baume auf den andern springen. 2) Holz fällen, Holz höhlen, Holz
sammeln, Holz fahren. Heute wird geholzet, d. i. Holz gefahren, oder gefället.
Daher die Holzung, die Einführung, Einsammelung des Holzes. 2. Als ein Activum.
1) Mit Holz bekleiden, mit Holz beschlagen, im gemeinen Leben. In den
Marschländern werden die Deiche geholzet, oder beholzet, wenn sie mit Holz
bekleidet, eingefaßt werden. 2) Mit Holz anfüllen, bey den Bäckern, welche den
Ofen holzen oder beholzen, wenn sie das zum Heißen nöthige Holz in denselben
schaffen. So auch die Holzung,
S. dasselbe an seinem Ort besonders.