Die Hoheit
Die Hoheit,
[
1251-1252] plur. die -en, ein vermittelst
der Ableitungssylbe heit von dem Beyworte hoch gebildetes Hauptwort, welches
aber nur noch in einigen figürlichen Bedeutungen als ein Abstractum, und am
häufigsten ohne Plural gebraucht wird. 1) Überhaupt, derjenige Zustand eines
Dinges und besonders des Geistes, da derselbe sehr weit über andere erhaben
ist, viele und große Vorzüge vor derselben besitzet. Es gehöret weit mehr
Hoheit des Geistes dazu, die Liebe vernünftig zu fühlen, als die Freyheit zu
behaupten; Sonnenf. Die Hoheit der Seele. Die Hoheit und Göttlichkeit, welche
der Weisheit der Religion vor der Weisheit der Vernunft eigen ist, Gell. Gottes
Hoheit, dessen wesentlicher Vorzug vor allen Dingen, welcher auch dessen
Majestät genannt wird. 2) In engerer Bedeutung, äußerer sehr hoher Stand und
Würde. Das glückliche Loos des Reichthumes, der Hoheit, der Ehre, ist
unbeständig, Gell.
Was kann das Laster nicht erzwingen, Wenn es die Hoheit
unterstützt! ebend.
wenn es von einem erhabenen Stande, von hohen Personen
unterstützt wird. 3) In noch engerer Bedeutung, die höchste Gewalt eines
Landes- und Oberherren; doch am häufigsten nur noch in einigen Fällen. Die
Grafschaft Mansfeld Chursächsischer Hoheit, so viel davon dem Churhause Sachsen
gehöret. Dieser Ort gehöret unter die Preußische Hoheit, oder hier ist
Preußische Hoheit.
S. Majestät und Landeshoheit. 4) In der engsten
Bedeutung ist dieses Wort ein Titel, welchen im Abstracto ehedem, ehe der Titel
Majestät üblich wurde, die Könige bekamen. Jetzt gibt man ihn nur Personen vom
königlichen Geblüte beyderley Geschlechtes. Ew. Königliche Hoheit. Ihre
Königliche Hoheit haben befohlen u. s. f. Wo man von mehrern solchen Personen
auch im Plural sagt, Ihre Königliche Hoheiten. In der gemeinen Sprechart der
Höfe wird es auch wohl im Concreto gebraucht, die Hoheiten sind ausgefahren,
für Ihre Hoheiten. Im mittlern Lat. Altitudo, im Franz. Altesse, im Engl.
Highness.