Der Hoftag
Der Hoftag,
[
1249-1250] des -es, plur. die -e. 1) An
einigen Orten, ein Frohntag, ein Tag, an welchem die Unterthanen zu Hofe
dienen, d. i. frohnen müssen. Ein Pferdetag, wenn sie mit Pferden und Wagen,
ein Handtag, wenn sie mit der bloßen Hand fröhnen, ein Fußtag, wenn sie sich
zur Frohne müssen verschicken lassen. 2) In Westphalen, ein Gerichtstag über
die Hofhörigen, welcher alle Jahre Ein Mahl gehalten wird, und ehedem die
Hofsprache hieß. 3) Ehedem die feyerliche Versammlung der Vasallen an dem Hofe
des Lehnsherren.