Das Hofrecht
Das Hofrecht,
[
1249-1250] des -es, plur. die -e. 1) Die
Rechte der hofhörigen Unterthanen, in Westphalen und Niedersachsen, und deren
Sammlung. 2) Das Recht eines adeligen Hofes über die zu demselben gehörigen
Leibeigenen; ohne Plural. Er plaget mich auf Hofrecht, d. i. rechtschaffen. 3)
Die Sammlung der Rechte, wornach die über Hoflehen entstandenen Streitigkeiten
entschieden werden; im Gegensatze des Lehenrechtes, welches die eigentlichen
Kriegs- und Ritterlehen betrifft. 4) Das an den Höfen in dem Betragen gegen
andere übliche Recht, wo dieses Wort auch unter den Handwerken üblich ist.
Jemanden etwas aus Hofrecht erlauben, d. i. ihm eine ungewöhnliche und sonst
unerlaubte Sache auf einige Zeit verstatten.