Das Hofpostamt
Das Hofpostamt,
[
1247-1248] des -es, plur. die -ämter, an
einigen Höfen, z. B. zu Dresden, ein zunächst zum Behufe eines fürstlichen
Hofes bestimmtes, und unmittelbar unter demselben stehendes Postamt. Daher der
Hofpostmeister, der demselben vorgesetzet ist.