Das Hoflehen
Das Hoflehen,
[
1245-1246] des -s, plur. ut nom. sing.
ein Lehen, für welches der Vasall seinem Lehensherren an dessen Hofe, bey
dessen Hoflager, Dienste zu leisten verbunden ist, und von welchem er ehedem
eigentlich ein Dienstmann oder Ministerialis hieß; zum Unterschiede von einem
Kriegs- oder Ritterlehen.