Das Hoflager
Das Hoflager,
[
1245-1246] des -s, plur. die -läger. 1)
Das Lager d. i. Der Aufenthalt eines regierenden Herren und seiner Hofleute an
einem Orte. Sein Hoflager, in einer Stadt halten. 2) Der Ort, wo sich ein
solcher Herr mit seinen Hofbedienten aufhält, es sey für beständig, die
Residenz, oder nur auf eine kurze Zeit.