Der Hofjäger
Der Hofjäger,
[
1243-1244] des -s, plur. ut nom. sing.
ein Jäger, welcher in unmittelbaren Diensten eines fürstlichen Hofes ist, sich
in dem Gefolge des Hofes befindet, und noch von einem Leibjäger, welcher
zunächst um die Person des Herren ist, unterschieden wird.