1. Hofieren
1. Hofieren,
[
1243-1244] verb. reg. act. et neutr.
welches in dem letztern Falle das Hülfswort haben bekommt, vermittelst der
ausländischen Endung ieren, von Hof, so fern es einen großen Herren und dessen
Gefolge, ingleichen eine zahlreiche Versammlung, ein Gastmahl bedeutet,
gebildet, jetzt aber veraltet ist. Ehedem gebrauchte man es vornehmlich in
folgenden Bedeutungen. 1) Hof halten. 2) Eine Feyerlichkeit begehen, schmausen.
Dasselbe jorgezit begingent die Römer - mit groseme hofieren und fröden,
Königshoven bey dem Schilter. 3) Jauchzen, jubilieren, seine Freude durch Worte
und Geberden an den Tag legen; im Dän. gleichfalls hovere.
Als ich vor ein holtz spaciert Darinn gar wunnigklich hoffiert
Der vögel schar mit füß und schönen Thönen, Hans Sachs.
4) Stolziren, prangen, festlich einher gehen; Schwed.
höfwera. 5) Einem aufwarten, nach Hofmanier begegnen, ihm schmeicheln. König
Ladisla in Ungarn schiede sich von seiner Gemahlin und hofieret einer Heidin,
Hagen bey dem Pez. Die dir jetzt hofiren, werden dich verachten, Jer. 4, 30.
Wenn die Leute wollten den Tyranen hofiren, Weish. 14, 21. In dieser Bedeutung,
kommt es noch zuweilen in der komischen Schreibart vor. 6) Angenehme
Empfindungen erwecken, schmeicheln. Die Schleckköche hofieren dem Mund und
Apetit, Ryff bey dem Frisch. Keine Arzeney brauchen, die nicht den Geschmack
hofieret, ebend. Daher der Hofierer, der einem Höhern schmeichelt, dagegen
ehedem der Hofier einen Hofmann bedeutete. Ehedem hatte man dafür in der 5ten
und 6ten Bedeutung auch das Wort höfeln, einem höfeln, ihm auswarten, aus
Schmeicheley allerley kleine Gefälligkeiten erweisen, und die Höfeley, dieses
Betragen, welche beyden Wörter von einigen neuern Schriftstellern wieder auf
gefrischet worden.