Die Hoffolge
Die Hoffolge,
[
1239-1240] plur. inus. die
Verbindlichkeit, einem fürstlichen Hofe in gewissen Fällen folgen zu müssen.
Ingleichen, die Verbindlichkeit der Unterthanen, dem Hofe des Grundherren zu
folgen, d. i. ihm die nöthigen Dienste zu leisten.