Der Hofdienst
Der Hofdienst,
[
1237-1238] des -es, plur. die -e. 1)
Überhaupt, ein jeder Dienst, welchen man bey Hofe oder einem Hofe leistet.
Ingleichen, ein Dienst, d. i. eine Bedienung, an dem Hofe eines regierenden
Herren. 2) In engerer und gewöhnlicherer Bedeutung, Dienste, welche Unterthanen
dem Hofe, d. i. dem Grundherren eines Dorfes leisten; Frohndienste. Figürlich
ein Dienst, welchen man einem andern umsonst leistet, Siehe Hof 2. 2) (b.).