Die Hof-Dame
Die Hof-Dame,
[
1237-1238] plur. die -n, eine adelige
Dame, so fern sie an einem fürstlichen Hofe lebt, und zum Dienste oder zu der
Gesellschaft der Fürstinn bestimmt ist. An den meisten Höfen gehen die Hofdamen
in engerer Bedeutung den Kammerfräulein nach, den Kammerfrauen aber vor.