Die Hof-Caffe
Die Hof-Caffe,
[
1237-1238] plur. die -n, diejenige Caffe,
welche zu den unvermittelbaren Bedürfnissen des Hofes, zu den Gehalten des
Hofstaates u. s. f. bestimmt, von der Landes-Caffe, Kammer Caffe u. s. f. noch
unterschieden ist, und von einem Hof-Caffier verwaltet wird.