Das Hofamt
Das Hofamt,
[
1235-1236] des es, plur. die -ämter. 1)
Ein jedes Amt am Hofe eines großen Herren; zum Unterschiede von einem
Civil-Amte, Kriegesamte u. s. f. 2) In engerer und vorzüglicher Bedeutung
werden die Ämter des Kämmerers, Mareschalles, Truchsessen und Schenken, mit
welchen gewisse Personen von Fürsten, Stiftern u. s. f. beliehen werden,
Hofämter, und so fern sie erblich sind, Erbhofämter, und diejenigen, welche sie
bekleiden, Hofbeamte, Erbhofbeamte genannt.