Der Hof
Der Hof,
[
1231-1232] des -es, plur. die Höfe,
Diminut. das Höfchen, Oberd. Höfelein, Höflein. 1. Eigentlich, ein umzäunter,
mit einem Zaune, Gehäge, mit einer Mauer, oder auf ähnliche Art befriedigter
oder umschlossener oben offener Platz. 1) Überhaupt, in welchem Verstande
dieses Wort nur noch in einigen Fällen üblich ist. Im Nieders. ist Hof so viel
als ein Garten, daher ein Apfelhof, Blumenhof, Baumhof, Grashof, Küchenhof,
daselbst einen Obstgarten, Blumengarten, Baumgarten, Grasgarten, Küchengarten
bedeuten. Ein Gottesacker oder Kirchhof kommt in den mittlern Zeiten häufig
unter dem Nahmen eines Hofes vor, auch wenn er sich unmittelbar an und neben
einer Kirche befin- det. In den Zusammensetzungen Bauhof, Zimmerhof, Pichhof,
Schützenhof, u. s. f. kommt diese Bedeutung auch im Hochdeutschen noch vor,
oben offene, aber mit Gebäuden oder Mauern zu einem gewissen Gebrauche
eingeschlossene Plätze zu bezeichnen. 2) Besonders, ein solcher umschlossener
freyer Platz an oder in einem Gebäude; bey dem Notker Hove, im Tatian Hoff und
Of, im Lat. Cors, Cohors, im mittlern Lat. Curia, Curtis, im Franz. Cour, im
Ital. Corte. Du sollst auch der Wohnung einen Hof machen, 2 Mos. 27, 9. Der
große Hof an dem Pallaste Salomonis, und der Hof am Hause des Herren, 1 Kön. 7,
12. Der Vorhof, der Hof von einem Gebäude, im Gegensatze des Hinterhofes. Der
Klosterhof, Schloßhof, Kirchhof, der Domhof, der Schützenhof u. s. f. einen
solchen Platz an oder in einem Kloster, an oder in einem Schlosse, neben einer
Kirche, an dem Dome, bey einem Schützenhause u. s. f. zu bezeichnen. In noch
engerer Bedeutung, ein solcher eingeschlossener Platz an einem jeden Wohnhause.
Ein Haus mit einem Hofe. Das Haus hat keinen Hof. Besonders auf dem Lande, zum
Behufe der Landwirthschaft; der Viehhof, oder Misthof, im Osnabrück, die Wehr.
Ein geräumiger, ein enger Hof. Auf den Hof, in den Hof gehen. Die Zimmer gehen
in den Hof, 3) Figürlich. Der Hof um den Mond, um die Sonne, ein heller runder
Kreis um den Mond, um die Sonne, und zuweilen auch um einen andern Stern,
welcher durch die Brechung der Lichtstrahlen in unserer Atmosphäre entstehet,
wenn sie mit vielen Dünsten angefüllet ist: Halo. Andere nennen ihn die Krone.
Auch der Kreis um die Brustwarze des weiblichen Geschlechtes, welcher sich
durch seine Farbe von dem übrigen Theile der Brust unterscheidet, wird der Hof,
und von andern die Krone genannt. 2. In weiterer Bedeutung, ein Gebäude mit
einem Hofe und den dazu gehörigen Grundstücken. 1) Überhaupt, wo es ehedem
besonders von ansehnlichen Gebäuden gebraucht wurde. Im Schwed. und Isländ.
bedeutete Hof ehedem ein Götzenhaus, einen Götzentempel. In den
Zusammensetzungen Gasthof, Jägerhof, Jagdhof, Pfarrhof für Pfarrhaus, Herrenhof
u. s. f. hat sich diese Bedeutung noch erhalten. In manchen Städten werden
broße Wohnhäuser mit ansehnlichen Höfen noch jetzt Höfe genannt; dergleichen
Auerbachs Hof, Kochs Hof, Homanns Hof u. s. f. in Leipzig sind. 2) Besonders.
(a) Eine Wohnung auf dem Lande mit den dazu gehörigen Gebäuden und
Grundstücken, an Äckern, Wiesen u. s. f. im mittlern Lat. Curia, Curtis,
Hortis, Hovia, Hobunna, Hova. Jesus kam zu einem Hofe, der hieß Gethsemane,
Matth. 26, 36. Wo dieses Wort dem heutigen Gebrauche nach bald ein jedes
Landgut bedeutet, es sey ein Bauerhof, ein Freyhof, ein Mayerhof, ein Zinshof,
oder ein Diensthof; bald in engerm Verstande einen Bauerhof oder ein Bauergut,
da es denn wiederum unter verschiedenen Einschränkungen gebraucht wird. An
einigen Orten wird ein jedes Bauergut, welches Ackerbau hat, ein Hof genannt.
An andern Orten führen nur die Güter der Vollbauern, oder der Bauern im engsten
Verstande, den Nahmen der Höfe, und in dieser Bedeutung sagt man, daß ein Dorf
zehn, zwölf u. s. f. Höfe habe. Im Braunschweigischen begreift ein Hof noch Ein
Mahl so viel Acker, als ein Hüfnergut. In der Grafschaft Mark hingegen besteht
ein Hof oft aus zehen, zwanzig und mehr Haushaltungen. So gehören z. B. zu dem
Kirchspiele Libberhausen in dieser Grafschaft außer dem Kirchdorfe 16 Höfe,
welche 130 Haushaltungen enthalten. (b) In höherm Verstande, ein Herrenhof, d.
i. die Wohnung des Grund- oder Gerichtsherren auf dem Lande, theils allein,
theils mit Einschluß aller dazu gehörigen Güter und Gerechtigkeiten. Im ersten
[
1233-1234] Verstande, wo es die Wohnung mit allen dazu
gehörigen Gebäuden begreift, ist es auf dem Lande sehr häufig, wo ein solcher
adeliger Hof oder Herrenhof nur der Hof schlechthin genannt wird. Zu Hofe
dienen, dem Grundherren die schuldigen Frohndienste leisten, fröhnen. Zu Hofe
dreschen, pflügen u. s. f. zur Frohne. Im zweyten Falle kommt es vorzüglich
noch in Westphalen vor, da es denn noch ein Überbleibsel des zu den Zeiten der
Fränkischen Könige üblichen Gebrauches ist, seine Ländereyen nebst den
Gerechtigkeiten in gewisse Höfe zu vertheilen, welche, so fern sie den Königen
gehöreten, Königshöfe, im mittlern Lateine aber Curiae oder Curtes regales, so
fern sie aber andern Herren zuständig waren, Curtes dominicae, dominicales,
dominicatae u. s. f. genannt wurden. In den folgenden Zeiten wurden diese Höfe
Bürge, Schlösser, Ämter, Pflegen u. s. f. genannt.
S. Hofhörig, Hofdienst, Hofdieb, Hofmark u. s. f. 3. Im
engsten und höchsten Verstande, der Sitz eines großen Herren, des Landesherren,
mit Einschluß seiner Familie und seiner Bedienten, wo es wiederum unter
verschiedenen Einschränkungen vorkommt. 1) Der Pallast des Landesherren, oder
eines andern großen Herren; im mittlern Lat. Curtis, im Schwed. ehedem Hird,
jetzt nach dem Muster der Deutschen Hof. Deine Kinder müssen Kämmerer seyn im
Hofe des Königes zu Babel, Es. 39, 7. In welcher Bedeutung doch jetzt das Wort
Schloß üblicher ist. 2) Der Landesherr, oder ein großer Herr selbst, dessen
Familie, und vornehmste Minister; im mittlern Lat. Curtis, Curia, Franz. Cour,
Engl. Court. Der Hof ist jetzt nicht hier, er ist verreiset. Wo es mit
verschiedenen Vorwörtern oft ohne Artikel gebraucht wird. Bey Hofe seyn, bey
Hofe leben. Eine Bedienung bey Hofe oder am Hofe bekommen. Bey Hofe wohl
stehen, wohl gelitten seyn, in großem Ansehen stehen. Nach Hofe gehen, fahren.
An den Hof gehen, sich mit einer Bitte an den Landesherren und dessen Minister
wenden. Ich komme eben von Hofe. Den Hof verlassen. Es ist ihm der Hof
verbothen worden. Dem Hofe folgen. Befehl vom Hofe erhalten. Der Kaiserliche,
der Französische, der Türkische, der Spanische Hof u. s. f. Die Europäischen
Höfe, d. i. Mächte. Ein königlicher, churfürstlicher, herzoglicher, fürstlicher
Hof. 3) Dessen Bediente, die zu seiner persönlichen Bedienung oder
Bequemlichkeit bestimmten Personen; doch nur in einigen Fällen und ohne Plural.
Einem Prinzen den Hof bestellen, seine Bedienten annehmen und einrichten.
Besonders gehören dahin viele Zusammensetzungen, wo der Hofstaat, d. i. die zur
persönlichen Bedienung des Herren bestimmten Personen, von dem Civil- und
Kriegsstaate unterschieden wird. In noch engerm Verstande bezeichnen die mit
Hof - gemachten Zusammensetzungen solche Personen oder Sachen, welche für die
Hofleute bestimmet sind; im Gegensatze derer, welche zunächst für den Herren
gehören, und alsdann mit den Wörtern Leib- Mund- oder Kammer- zusammen gesetzet
werden. Der Hofarzt oder Hof-Medicus, im Gegensatze des Leibarztes oder
Leib-Medici; der Hofkoch, im Gegensatze des Leib- oder Mundkoches; die
Hofkapelle, im Gegensatze der Kammerkapelle; der Hofschneider, im Gegensatze
des Leibschneiders u. s. f. 4) * Eine jede feyerliche Zusammenkunft, besonders
vornehmer Personen. In diesem Verstande wurden die Reichs- und Landtage ehedem
häufig Höfe genannt. Einen Hof gebiethen, einen Reichs- oder Landtag
ausschreiben. Ja ein jeder festlicher Schmaus führete ehedem den Nahmen eines
Hofes, bey dem Kaisersberg einer Höfelung; daher hofieren ehedem auch schmausen
bedeutete. Der Turnierhof war ehedem eine feyerliche Versammlung der
Turniergenossen, so wie [
1235-1236] Schützenhof eine
Versammlung der Schützenbrüder. Das mittlere Lat. Curia und das Schwed. Hof
wurden ehedem in eben diesem Verstande gebraucht, der aber nunmehr, wenigstens
im Hochdeutschen veraltet sind, wo man nur noch zuweilen die Versammlung eines
vornehmen Dicasterii und die dazu gehörigen Personen nach dem Muster des Franz.
Cour und Engl. Court, einen Gerichtshof oder Hof schlechthin zu nennen pfleget.
In dem in vielen Provinzen üblichen Worte Lehenhof, ein hohes Gericht in
Lehensachen zu bezeichnen, hat sich diese Bedeutung gleichfalls noch erhalten.
Anm. Wachter leitet dieses alte Wort von dem Angels. hiwan, bilden, her. Ihre
verwirft diese unwahrscheinliche Ableitung, weiß aber doch keine bessere
anzugeben. Indessen ist die Abstammung nicht schwer zu finden, zumahl da schon
Frisch auf die wahre Spur gekommen ist. Der Begriff des Einschließens ist in
diesem Worte der herrschende, und da siehet man bald, daß es mit dem Worte Hag
sehr genau überein kommt, wo nicht vielleicht gar durch den sehr gewöhnlichen
Übergang der Hauch- und Blaselaute in einander, eines aus dem andern entstanden
ist. So sagen die Niedersachsen für Hagestolz und Hafestolk, hechten für
heften, Hacht für Verhaft u. s. f. Hag bedeutete ehedem einen Zaun, dann einen
mit einem Zaune oder auf andere Art eingeschlossenen Platz, und endlich ein
Gebäude, ein Wohnhaus, ein Landgut.
S. Hag und Hägergut. In den letzten Bedeutungen fing es
im Deutschen nach und nach an zu veralten, vermuthlich, so wie Hof nach einer
andern Mundart an dessen Stelle trat. Daß Hof ehedem auch eine Befriedigung
oder Einfriedigung selbst bedeutet haben müsse, erhellet unter andern auch aus
dem Nieders. Gehöfte, welches nicht nur die zu einer Wohnung auf dem Lande
gehörigen und mit einer Befriedigung eingeschlossenen Gebäude und Plätze,
sondern auch diese Einfriedigung selbst bedeutet. Die Latein. Cors, Cohors, und
mittlern Lat. Curtis und Curia haben eine ähnliche Abstammung und kommen mit
unserm Garten aus Einer Quelle her, welches eigentlich gleichfalls einen
eingeschlossenen Ort bedeutet. In Schwaben ist Gurt, nach dem spätern Latein.
Curtis, ein Bauerhof. Aus allem erhellet, daß Hof, so wie Hag, mit Hafen,
haften, haben u. s. f. aus Einer Quelle herstamme, zumahl da das letztere
ehedem gleichfalls umschließen, einfriedigen, bedeutete. Die Niedersachsen
haben das Wort Hof in allen obigen Bedeutungen gleichfalls, sie sprechen es
aber in der ersten Endung geschärft aus, Hoff, dagegen es, wenn das Wort am
Ende wächset, statt des ff ein v, und statt des o im Singular ein langes a, im
Plural aber ein langes ä annimmt; des Haves, Plur. de Häve.
S. 1. und 2. Hafen, Haben, Hufe u. s. f. Die Menge der
mit diesem Worte in dessen dritten und höchsten Bedeutung gemachten
Zusammensetzungen ist sehr groß, indem fast alle zur Bedienung des Landesherren
und seiner Hofleute bestimmte Personen dasselbe mit in der Benennung ihrer
Würde, ihres Amtes, oder ihres Dienstes führen. Es können daher hier nur die
vornehmsten derselben angeführet werden, zumahl da die Benennung der übrigen,
wenn sie kein leerer Titel ist, so wie ihr Rang und die nähere Beschaffenheit
ihrer Dienste, fast an einem jeden Hofe verschieden ist.
[
1235-1236]