Hochwürdig
Hochwürdig,
[
1229-1230] adj. in einem hohen Grade
würdig, im Superl. hochwürdigst. In der Römischen Kirche wird die geweihete
Hostie häufig das hochwürdige Gut, das hochwürdigste Gut, oder nur das
Hochwürdige, das Hochwürdigste genannt. Noch häufiger wird dieses Wort, als ein
Titel geistlicher Personen vom ersten und zweyten Range gebraucht; da denn der
Superlativ Hochwürdigster den Erzbischöfen, Bischöfen und vornehmen Prälaten,
Hochwürdiger aber den Domherren, Äbten, und bey den Protestanten, den Doctoren
der Theologie, Consistorial-Räthen, Hofpredigern und ansehnlicher Pröpsten
gegeben wird. In der Römischen Kirche bekommen alle Priester und Pfarrer im
gemeinen Leben den Titel hochwürdig. Im Abstracto ist nur die erste Staffel Ew.
Hochwürden üblich. Im 14ten Jahrh. war Hochwürdig noch ein gewöhnlicher Titel
weltlicher Fürsten, selbst derer vom ersten Range.