Der Hochverrath
Der Hochverrath,
[
1227-1228] des -es, plur. die -e, ein in
den Rechten übliches Wort, den an der höchsten Landesobrigkeit, an dem
Vaterlande, begangenen Verrath, und in weiterer Bedeutung ein jedes Verbrechen
der beleidigten Majestät zu bezeichnen. Des Hochverraths schuldig seyn.
S. Verrath.