Hochnothpeinlich
Hochnothpeinlich,
[
1227-1228] adj. welches nur in der R. A.
ein hochnothpeinliches Halsgericht üblich ist, ein zur höhern Gerichtbarkeit
gehöriges peinliches Halsgericht zu bezeichnen, in welchem Ausdrucke freylich
mehr als Ein Pleonasmus ist; daher ein solches Gericht auch nur, und zwar
richtiger, ein nothpeinliches Gericht, oder das Halsgericht schlechthin genannt
wird.