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Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

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Hochnothpeinlich

Hochnothpeinlich, [1227-1228] adj. welches nur in der R. A. ein hochnothpeinliches Halsgericht üblich ist, ein zur höhern Gerichtbarkeit gehöriges peinliches Halsgericht zu bezeichnen, in welchem Ausdrucke freylich mehr als Ein Pleonasmus ist; daher ein solches Gericht auch nur, und zwar richtiger, ein nothpeinliches Gericht, oder das Halsgericht schlechthin genannt wird.
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