Hochgeboren
Hochgeboren,
[
1223-1224] adj. welches nur als ein Titel
gräflicher Personen, oder solcher, welche ihnen am Range gleich sind, gebraucht
wird. Hochgeborner Graf. Im Abstracto ist es für sich allein nicht üblich, wohl
aber zuweilen mit Hauptwörtern. Ew. Hochgeborne Excellenz, Ew. Hochgeborne
Gnaden. Königshoven nennt den König Sigismund nur noch den gebornen ehrwürdigen
Fürsten und Herren. Nachmahls ward Hochgeboren ein Titel der Fürsten, welchen
sie aber endlich auch mit dem höhern Durchlauchtig vertauschten. Der Herzog von
Meklenburg Schwerin verboth seinen Unterthanen 1659, ihn nicht mehr Hoch-
geboren, sondern Durchlauchtigst zu nennen.
S. Hochwohlgeboren und Wohlgeboren.
[
1225-1226]