Der Hirtenstab
Der Hirtenstab,
[
1211-1212] des -s, plur. die -stäbe. 1.
Eigentlich, ein Stab, so wie ihn die Viehhirten zu mancherley Absicht bey sich
führen. Besonders der lange an einem Ende gekrümmte und zuweilen mit einer
kleinen Schaufel versehene Stab der Schafhirten oder Schäfer; der Schäferstab.
2. Figürlich. 1) Ein solcher an einem Ende gekrümmter Hirtenstab, welcher
besonders den Schäfern dazu dienet, die Schafe an den hintern Füßen aufzuhalten
und herbey zu hohlen, ist schon von den ältesten Zeiten der christlichen Kirche
an, ein Sinnbild der Seelsorge und der damit verknüpften geistlichen
Gerichtbarkeit der Bischöfe und Äbte gewesen, welche denselben zum Zeichen
ihrer Würde führen, und vermittelst desselben zuweilen noch jetzt beliehen
werden; der Bischofsstab, Krummstab, Lat. Pedum episcopale, im mittlern Lat.
Baculus pastoralis, Cambuta. 2) Die Gewalt, einen Viehhirten einzusetzen, und
in weiterm Verstande, die Gerichtbarkeit in Sachen, welche die Weide und Trift
betreffen, zu erkennen und zu urtheilen, welche ein Theil der niedern
Gerichtbarkeit ist, und auch das Hirtengericht genannt wird.