Der Hintersaß
Der Hintersaß,
[
1197-1198] des -ssen, plur. die -ssen,
von dem veralteten Worte Saß, ein Besitzer, Einwohner. 1) * Ein Nachkomme,
Nachkömmling; eine im Hochdeutschen ungewöhnliche Bedeutung.
Dieß Recht der fromme Sem hat seinen Hintersassen, Imgleichen
Abraham und Iacob auch gelassen, Opitz.
2) * Ein jeder Unterthan oder Vasall; eine gleichfalls
ungewöhnlich gewordene Bedeutung, welche noch zuweilen in der höhern Schreibart
gebraucht wird. 3) In engerm Verstande werden diejenigen Bauern, welche so
wenig Acker besitzen, daß sie kein Zugvieh darauf halten können, und daher nur
zu Handdiensten verpflichtet sind, Hintersassen, Hintersässer, Hintersiedler
oder Hintersättler genannt. An andern Orten heißen sie Kothsassen, Kossather,
Kothener, Kleinbauern, Beysassen u. s. f. Daher das Hintersassengut, oder
Hintersässergut; das Gut eines solchen Hintersassen. 4) An andern Orten führen
die Schutzverwandten, welche gar keine liegende Gründe besitzen, den Nahmen der
Hintersassen oder Beysassen.
S. Saß. [
1199-1200]