Der Hintermann
Der Hintermann,
[
1197-1198] des -es, plur. die -männer, im
gemeinen Leben, der hinterste Mann der Ordnung nach, unter mehrern; im
Gegensatze des Vormannes oder Vordermannes. In der Schifffahrt wird auch ein
Beyständer, oder ein Schiff, welches dem Flaggenschiffe hinten zum Beystande
gegeben wird, dessen Hintermann genannt.