Hinterlegen
Hinterlegen,
[
1197-1198] verb. reg. act. eigentlich
zurück legen; doch nur noch in engerer Bedeutung, bey jemanden verwahrlich
niederlegen, ihm in Verwahrung geben, deponiren, niederlegen; in welcher
Bedeutung es im Oberdeutschen am üblichsten ist, wo ein hinterlegtes Gut oder
eine Hinterlage, ein Depositum, und der Hinterleger, die hinterlegende Person,
Depositor ist. Wer in der Aussprache den Ton auf das Vorwort legt, muß dieses
Zeitwort auch anders conjugiren, und ich lege hinter, und hintergelegtes Gut,
für ich hinterlege und hinterlegtes Gut sagen.