Hinterbleiben
Hinterbleiben,
[
1193-1194] verb. irreg. neutr. (
S. Bleiben,) welches das Hülfswort seyn erfordert,
zurück bleiben; wo doch nur das Mit- telwort die Hinterbliebenen üblich ist,
die zurück gebliebenen Verwandten eines Verstorbenen zu bezeichnen. Ingleichen
für unterbleiben; doch am häufigsten im Oberdeutschen. Die Sache ist
hinterblieben, mußte hinterbleiben.
S. 1. Hinter Anm. 2. [
1195-1196]