Das Heurecht
Das Heurecht,
[
1163-1164] des -es, plur. inus. das
Recht, das auf einer Wiese wachsende Gras zu Heu zu machen. Eine Wiese hat
Heurecht, wenn sie nur so lange gehäget werden darf, bis sie gemähet und das
Heu eingebracht worden. Im Gegensatze des Gartenrechtes.