Herzhaft
Herzhaft,
[
1151-1152] -er, -este, adj. et adv. Herz
habend, siehe 2. Herz. 1) In weiterer Bedeutung, Fertigkeit besitzend, alle
Furcht gehörig zu mäßigen, und in dieser Fertigkeit gegründet, wo es dem
furchtsam entgegen stehet. Ein herzhafter Mann. Eine herzhafte That. Sich
herzhaft zu etwas entschließen. Herzhaft reden. 2) In engerer Bedeutung,
Fertigkeit besitzend, alle Gefahr zu mehrerer Anstrengung seiner Kräfte im
Widerstande dagegen zu gebrauchen; tapfer, im Gegensatze des feige. Den Feind
herzhaft angreifen. Herzhaft wider den Strom schwimmen. Herzhaftig ist im
Hochdeutschen eben so ungewöhnlich geworden, als das Oberdeutsche Nebenwort
herzhaftiglich.