Herrschaftlich
Herrschaftlich,
[
1139-1140] adj. et adv. von dem vorigen
Worte, doch nur in engerem Verstande, der Herrschaft, d. i. dem Landes- oder
Gerichtsherren gehörig, in dessen Würde gegründet. Die herrschaftlichen Befehle
übertreten. Herrschaftliche Güter, Gefälle. Ingleichen von der häuslichen
Herrschaft. Die herrschaftliche Gesellschaft, die Gesellschaft zwischen dem
Herren oder der Frau und dem Gesinde.