Der Herrenhof
Der Herrenhof,
[
1135-1136] des -es, plur. die -höfe, der
Hof, d. i. das Wohnhaus mit allen dazu gehörigen Gebäuden des Gerichts- oder
Eigenthumsherren eines Rittergutes. In engerer Bedeutung auch zuweilen nur der
eigentliche Hofplatz desselben.