Das Herrenbrot
Das Herrenbrot,
[
1133-1134] des -es, plur. inus. 1) Brot,
welches für den Tisch des Herren bestimmt ist; im Gegensatze des Gesindebrotes.
Ingleichen weißes, feines Brot, dergleichen für vornehme Herren gebacken zu
werden pfleget. In engerer Bedeutung, werden die runden geraspelten Semmeln an
einigen Orten Herrenbrot genannt. Verstehet man unter diesem Ausdrucke einzelne
Brote, so kann auch der Plural Herrenbrote gebraucht werden. 2) Figürlich, der
Unterhalt, welchen man von seinem Herren bekommt. Herrenbrot essen, einem
andern gegen den nöthigen Unterhalt zu dienen verbunden seyn. Der Gegensatz
ist, sein eigenes Brot essen.