Das Herdgeld
Das Herdgeld,
[
1123-1124] des -es, plur. von mehrern
Summen, die -er. 1) An einigen Orten, eine Abgabe von einem Herde, d. i. einer
Feuerstätte, einem Wohnhause, an die Obrigkeit; welche an andern Orten auch der
Herdschilling, die Herdsteuer, das Feuerstättengeld, das Feuergeld, Kamingeld,
Rauchfanggeld, Rauchgeld, Rauchpfennig u. s. f. genannt wird, weil die Größe
der Häuser, folglich auch der Abgabe dabey, nach der Zahl der Kamine oder
Feuermauern bestimmt wird. Im mittlern Lat. wird es Foagium, Focagium, im alt
Französ. Foage, Fouage, bey den Byzantinischen Schriftstellern -
hier
nichtlateinischer Text, siehe Image - -
hier nichtlateinischer Text,
siehe Image - genannt. 2) An andern Orten ist es vielmehr eine jährliche
Abgabe, welche dem Grundherren von demjenigen Platze, worauf ein Haus stehet,
zur Erkenntniß seines Grundrechtes gegeben wird, und alsdann heißt sie auch das
Herdrecht, der Herdzins;
S. Herd 2. 3) An noch andern Orten führet auch das
Henkergeld, oder die sämmtlichen Kosten eines peinlichen Prozesses, diesen
Nahmen; so fern diese Kosten nach den Herden, d. i. Feuerstätten, unter die
Unterthanen vertheilet werden. 4) In einigen Gegenden, z. B. im
Altenburgischen, wird dasjenige freywillige Geschenk, welches der Käufer eines
Hauses oder Gutes der Gattinn des Verkäufers, gleichsam für die willige
Abtretung ihres Feuers und Herdes macht, das Herdgeld genannt. An andern Orten
heißt es das Gönnegeld, am häufigsten aber das Schlüsselgeld.