Das Henkermahl
Das Henkermahl,
[
1107-1108] des -es, plur. die -e, im
gemeinen Leben die -mähler, die letzte, gemeiniglich feyerliche Mahlzeit eines
zum Galgen, und in weiterer Bedeutung, eines jeden zum Tode verurtheilten
Missethäters. Das Henkermahl halten. Im mittlern Lat. Coena libera, welches
schon bey dem Tertullian vorkommt. Figürlich, die letzte Mahlzeit vor einer
traurigen oder unangenehmen Begebenheit; Nieders. Hülgrütt, Heulgrütze, weil
sie mit Weinen verzehret wird. [
1107-1108]