Das Helfrecht
Das Helfrecht,
[
1097-1098] des -es, plur. inus. an
einigen Orten, z. B. im Hennebergischen, das Recht, die gepfändeten Sachen
eines Schuldeners an die Meistbiethenden zu verkaufen, und dadurch dem Kläger
zu seiner Forderung zu helfen; das Gantrecht, das Stangenrecht.