Heirathen
Heirathen,
[
1087-1088] verb. reg. act. eine Heirath
treffen, schließen. In einigen Gegenden gebraucht man dieses Zeitwort schon,
wenn die künftige Ehe nur zwischen zwey Personen verabredet worden, besonders
nach der feyerlichen Verlobung; am häufigsten oder nach der feyerlichen
Einsegnung vor dem Altare, da es denn von beyden Personen gesagt werden kann.
Werden sie nicht bald heirathen? Sie hat schon geheirathet. Sie wollen einander
heirathen. Jetzt gibt er bey meiner Nichte Heirathens vor, Weiße. Reich
heirathen, eine reiche Person heirathen. Es mag dir wohl weh thun, daß deine
Schwester so reich heirathet, Gell. Glücklich, unglücklich, schlecht, gut
heirathen, eine glückliche oder unglückliche Heirath thun u. s. f. Ingleichen,
sich um eine Person ehelich bewerben. Um eine Person heirathen. Nach Geld
heirathen, eine reiche Person zu heirathen suchen. In dem 1523 zu Basel
gedruckten N. T. Luthers wird Heuradten als ein unbekanntes Wort durch mannen,
eelichen, erkläret.