Der Heimrath
Der Heimrath,
[
1081-1082] des -es, plur. die -räthe, in
einigen Gegenden, z. B. im Clevischen, ein Beysitzer, oder Rath eines gewissen
Gerichtes, wo besonders die Deichgeschwornen, weil sie mit in dem Deichgerichte
sitzen, diesen Nahmen führen und vollständig Deichheimräthe genannt werden. Von
Heim, so fern es einen gewissen Bezirk, ein Gebieth bedeutet.