Heim hohlen
Heim hohlen,
[
1079-1080] verb. reg. act. nach Hause, in
seine Wohnung, in seinen Wohnort, in sein Vaterland hohlen. Besonders, seine
Braut oder neue Ehegattinn feyerlich in seine Wohnung führen. Welcher ein Weib
ihm anvertrauet hat, und hat sie noch nicht heim gehohlet, 5 Mos. 20, 7. Als
Maria dem Joseph vertrauet war, ehe er sie heim hohlete, Matth. 1, 18. Daher
die Heimhohlung, welche, wenn eine solche feyerliche Handlung darunter
verstanden wird, auch die Heimfahrt, die Heimführung heißt.