Die Heiligkeit
Die Heiligkeit,
[
1073-1074] plur. inus. die Eigenschaft
einer Sache, nach welcher sie intransitive heilig ist. 1) In engerer Bedeutung,
von vernünftigen Wesen, die Fertigkeit zur überwiegenden Liebe des Guten und
zum herrschenden Hasse des Bösen; doch nur im theologischen Verstande, wo es,
wenn es von Gott gebraucht wird, dessen vollkommenste Neigung zum Guten, und in
weiterer Bedeutung dessen höchste und einfachste Vollkommenheit, bezeichnet. 2)
In weiterer Bedeutung, die unverletzliche Beschaffenheit eines Dinges, die
Eigenschaft, nach welcher von dem gemeinen Gebrauche abgesondert, und zu einem
feyerlichen Gebrauche, besonders zum Dienste, zur Verehrung Gottes gewidmet
ist. Die Heiligkeit eines Ortes, eines Tages. Die Heiligkeit der Ehen. In der
Römischen Kirche wird der Papst in Abstracto im Deutschen Se. Heiligkeit, und
im Concreto heiliger oder allerheiligster Vater genannt. Anm. Bey dem Notker
Heiligheit, bey dem Stryker Heilichait, mit andern Suffixis bey dem Notker
Heiligi, im Isidor und bey dem Tatian Heilacnissa, Heilagniss.