Das Heidengeld
Das Heidengeld,
[
1065-1066] des -es, plur. von mehrern
Summen, die -er, in einigen Obersächsischen Gegenden, ein Geld, welches für das
Betreiben der Felder mit dem Viehe gegeben und auch das Triftgeld genannt wird.
Vielleicht, weil es zunächst für das Betreiben der Waldungen entrichtet wird;
oder auch weil Heide hier noch die erste Bedeutung des Feldes, der Flur hat.
S. 3. Heide.