Die Heersteuer
Die Heersteuer,
[
1055-1056] plur. die -n, ein nur noch in
einigen Gegenden übliches Wort, die Kriegessteuer zu bezeichnen, d. i.
diejenige Steuer, welche zum Behufe eines Krieges gefordert und bewilliget
wird. Ingleichen diejenige Steuer, womit sich ein Vasall oder Unterthan von den
persönlichen Kriegesdiensten befreyet, und welche bey adeligen Vasallen
gemeiniglich das Ritterpferd genannt wird.