Der Heermeister
Der Heermeister,
[
1053-1054] des -s, plur. ut nom. sing.
der Meister, d. i. Oberste, Vorgesetzte eines Theiles eines Kriegesheeres.
Besonders ist dieses Wort noch bey einigen kriegerischen Ritter-Orden üblich,
wo die Vorgesetzten einer Provinz, welche bey andern Orden Land-Commenthur
genannt werden, Heermeister heißen, weil sie die Ritter ihrer Provinz im Kriege
anführen. Dergleichen ist der Heermeister des Johanniter-Ordens zu Sonnenburg.
Daher heermeisterlich, demselben gehörig, das Heermeisterthum, dessen Würde,
und Gebieth. Oft lautet dieses Wort auch Herrenmeister, entweder nach einer
verderbten Aussprache, oder auch weil dergleichen Ritter gemeiniglich Herren
genannt werden.