Das Hausschlachten
Das Hausschlachten,
[
1035-1036] des -s, plur. inus. das
Schlachten desjenigen Viehes, welches ein Hauswirth das Jahr über in seiner
Haushaltung bedarf, von der R. A. in das Haus schlachten; zum Unterschiede von
dem Bankschlachten, oder demjenigen Schlachten, welches von den Fleischern zum
Verkaufe geschiehet. Daher werden in Niedersachsen eine Art unzünftiger
Fleischer oder Schlächter, welche sich allein davon nähren, daß sie das
Hausschlachten bey den Hauswirthen verrichten, daselbst Hausschlächter genannt.