Die Hausmiethe
Die Hausmiethe,
[
1033-1034] plur. die -n. 1) Der Vertrag
über die Miethung eines Hauses, oder eines Theiles desselben, einer Wohnung;
ohne Plural. Jemanden die Hausmiethe aufsagen. 2) Das Geld, welches für ein
gemiethetes Haus, oder für eine gemiethete Wohnung in demselben bezahlet wird;
der Miethzins, das Hausgeld, der Hauszins, Nieders. die Hausheuer.