Der Hausmann
Der Hausmann,
[
1033-1034] des -es, plur. die Hausleute,
in einigen wenigen Fällen, die Hausmänner, ein Wort, welches nach der
verschiedenen Bedeutung der Wörter Haus und Mann auch in einem verschiedenen
Verstande gebraucht wird. 1) In den großen Häusern einiger Städte ist es eine
anständige Benennung eines Hausknechtes, oder desjenigen Bedienten, dessen
vornehmste Pflicht es ist, auf die Reinigkeit und Sicherheit des Hauses Acht zu
haben,
S. Hausknecht und Hausmeister. Es hat alsdann im Plural
die Hausmänner. 2) Das Hausgesinde, die Bedienten, werden zuweilen im Plural
die Hausleute genannt. Was wird er uns Hausleuten vermacht haben? 3) Im
gemeinen Leben wird es auch sehr oft für Hausgenossen gebraucht, d. i. für
diejenigen Personen, welche mit einander in einem gemeinschaftlichen Hause
wohnen, so wohl im Verhältniß gegen einander, als auch in Beziehung auf den
Eigenthümer des Hauses. Unsere Hausleute, welche mit uns in Einem Hause wohnen,
ingleichen, welche bey uns zur Miethe wohnen. Mein Hausmann, mein Miethmann,
der bey mir zur Miethe wohnet. Hingegen führet, 4) doch gleichfalls nur im
gemeinen Leben, der Hausherr oder Hauswirth, besonders wenn er von keinem
vornehmen Stande ist, oft den Nahmen des Hausmannes; daher die Hausbesitzer,
oder solche, welche eigene Häuser haben, in einigen Gegenden auch Hausleute
heißen. 5) In engerer Bedeutung sind auf dem Lande einiger Gegenden Hausleute
diejenigen, welche zwar ein eigenes Haus haben, aber nicht so viel Acker dabey
besitzen, daß sie Zugvieh darauf halten könnten, und auch Hausgenossen und noch
häufiger Häusler heißen,
S. diese Wörter. 6) In einigen Niedersächsischen
Gegenden bedeutet Hausmann und im Plural Hausleute, einen jeden Bauer;
vielleicht so fern dieses Wort in den ältern Zeiten einen jeden Vasallen
bezeichnete, der zu dem Hause, d. i. zu der Familie, oder auch zu dem Schlosse
des Lehens- und Eigenthumsherren gehörte.
S. Hausmannskost. Alle Ministeriales der mittlern Zeiten
werden daher im Deutschen auch Hausgenossen und Hausleute genannt. Im
Wallisischen ist Hwsmon ein Ackermann, ein Bauer, im Schwed. aber ist Husman
ein Knecht, ein Leibeigener, Huskart aber ein Bedienter, Vasall. 7) Besonders
sind im Herzogthum Schleßwig die Hausleute eine Art Landleute, welche in den
Marschländern und auf der Insel Femern wohnen, ihre Ländereyen und Höfe mit dem
nöthigen Eigenthume besitzen, und vor den eigentlichen Bauern sehr vieles
voraus haben. 8) Am häufigsten bedeutet Hausmann und im Plural Hausleute,
Personen, welche keine eigenthümlichen Häuser haben, sondern bey andern zur
Miethe wohnen, wo es so wohl von solchen Einwohnern geringen Standes in den
Städten, als auch, und zwar am häufigsten, von solchen Leuten auf dem Lande
gebraucht wird;
S. Haußgenoß und Häusler. 9) An einigen besonders
Niedersächsischen Orten führet auch der Thürmer oder Thurmwächter den Nahmen
des Hausmannes; vielleicht so fern er als ein Dienstmann angesehen wird,
welchem der Thurm zu seiner Wohnung und Behausung angewiesen worden;
S. die vorige sechste Bedeutung. Daher wird an solchen
Orten auch derjenige Thurm, welcher von einem Thürmer bewohnet wird, im
gemeinen Leben der Hausmannsthurm genannt. Die Fäminina die Hausfrau und
Hausmänninn sind in keiner dieser Bedeutungen üblich. Soll das weibliche
Geschlecht besonders bezeichnet werden, so sagt man die Hausmannsfrau oder die
Frau des Hausmannes. Nur in der vierten Bedeutung, so fern es den Hauswirth
bezeichnet, kann im Fäminino die Hausfrau gebraucht werden. Dagegen kann der
Plural Hausleute auch Personen beyderley Geschlechtes bezeichnen.
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1033-1034]