Häuslich
Häuslich,
[
1031-1032] -er, -ste, adj. et adv. 1) Zum
Hause gehörig, es mag nun dieses Wort das Wohnhaus, oder die Familie bedeuten,
dasselbe betreffend, darin gegründet; ohne Comparation. Häusliche Arbeiten,
Geschäfte, welche man im Hause verrichtet. Die Häusliche Gesellschaft, welche
die Beförderung der äußern Wohlfahrt einzelner Personen betrifft, und die auf
solche Art verbundenen Personen,
S. Haus 3. 3).
- Zwey häusliche Thiere, Cyper ein fleckiger Kater und ein
geschwätziges Papchen, Zachar.
In häuslicher Stille von unserer Arbeit genährt, Geßn. Die
Häusliche Sicherheit, die Sicherheit in seinem Hause. Ein Frauenzimmer, die
Tugend und Verstand besitzt, besitzt gewiß auch häusliche Geschicklichkeiten,
Gell. Häusliche Widerwärtigkeiten, Vorfälle, Angelegenheiten. Die häusliche
Wohlfahrt, die Wohlfahrt der häuslichen Gesellschaft. 2) Sich an einem Orte
häuslich niederlassen, nur als ein Nebenwort, sich daselbst ein eigenes Haus
erwerben, im Oberd. haushäblich; zuweilen auch in weiterer Bedeutung, seine
beständige Wohnung daselbst nehmen. 3) Figürlich, Fertigkeit besitzend, an
kleinern Angelegenheiten eines Hauses Theil zu nehmen, ingleichen die Pflichten
des häuslichen Standes, der häuslichen Gesellschaft zu erfüllen, und darin
gegründet. Ein häuslich Weib ist ihrem Manne eine Freude, Sir. 26, 2. Daß sie
die jungen Weiber lehren - häuslich seyn, Tit. 2, 5.
Weit reitzender geschmückt, Als für ein häuslich Weib sichs
sonst im Hause schickt, Rost.
4) In engerer Bedeutung, Fertigkeit besitzend, die häuslichen
Ausgaben mit weiser Sparsamkeit einzuschränken, und darin gegründet;
haushältig. Ein häuslicher Mann, eine häusliche Frau.